AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen von:
Spy Clean
Gewerbegebiet Nord, Benzstraße 13, 82178 Puchheim
Geschäftsführer: Raul Dan Jurca

§1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Sondervermögen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§5 Schlüssel

Übergibt der Auftraggeber einen Schlüssel, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, diesen sorgfältig zu verwahren und händigt dem Auftraggeber eine Bestätigung aus. Bei Verlust des Schlüssels durch Spy Clean besteht nur ein Anspruch auf Ersatz des verlorenen Schlüssels. Schlüsselsätze sowie Schließanlagen werden nicht ersetzt.

§6 Haftung

Spy Clean haftet für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, im Rahmen der von Spy Clean abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Verlangen des Auftraggebers ist diesem ein Versicherungsnachweis auszuhändigen. Nach Abnahme der Reinigungsleistungen hat der Auftraggeber diese auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und Mängel sowie versteckte Mängel nach ihrer Entdeckung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Für Schäden, die Spy Clean nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.

Frist für Schadensmeldung: Eventuelle Schäden, die während oder unmittelbar nach einer von uns erbrachten Reinigungsleistung festgestellt werden, müssen innerhalb von maximal drei (3) Tagen nach Abschluss der Reinigung gemeldet werden.

Meldungsweg: Kunden sind verpflichtet, Schäden schriftlich per E-Mail an info@spyclean.de zu melden. Die Meldung sollte eine genaue Beschreibung des Schadens, das Datum der Reinigungsleistung und, wenn möglich, fotografische Beweise enthalten.

Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung für festgestellte Schäden ist auf die Kostenbeschränkungen unserer Haftpflichtversicherung begrenzt.

§7 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Leistung, bei Daueraufträgen jeweils zum Monatsende. Die Zahlung des Auftraggebers hat 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Am Ende eines jeden Monats erhalten Sie eine Rechnung (PDF-Datei) per E-Mail. Auf Wunsch kann die Rechnung auch ausgedruckt und gegen eine Gebühr von 2,50 Euro per Post verschickt werden.

4. Monatliche Pauschalbeträge sind spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig.

5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. Die monatlichen Gebühren sind spätestens am 15. des laufenden Monats fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8. Sollte der Auftragnehmer verpflichtet sein, den Auftragnehmer zu mahnen, fallen eventuell Mahngebühren an.

§8 Änderung und Stornierung von Buchungen

1. Der Kunde kann Buchungsanfragen unter den in den Ziffern 1.1 bis 1.4 genannten Bedingungen stornieren und umbuchen. Im Falle von Änderungen oder Stornierungen von Buchungen werden dem Kunden Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren hängt unter anderem von der Art der Buchung und dem Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung ab. Ausgenommen hiervon sind Leistungen, deren Ausführung auf einen Feiertag fällt.
1.1.1 Stornierungen bis 7 Tage vor Beginn der Leistung sind kostenfrei.
1.1.2 Bei einer Stornierung 7 Tage bis 48 Stunden (weniger als eine Kalenderwoche) vor Leistungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 netto berechnet. Eine Umbuchung ist nur möglich, wenn der Auftragnehmer eine Ersatzperson stellen kann (§8).
1.1.3 Bei einer Stornierung, die einen Tag (ab 00:00 Uhr nachts) vor dem Tag der Dienstleistung erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,00 netto fällig. Eine Änderung der Buchung ist nicht möglich.
1.1.4 Bei einer Stornierung, die am Tag der Leistung (ab 00:00 Uhr nachts) erfolgt, werden ihm die gesamten Kosten (100%) für den jeweiligen Termin in Rechnung gestellt. Eine Änderung der Buchung ist nicht möglich.
2. Diese Änderungs- und Stornobedingungen gelten für alle Änderungen und Stornierungen von Buchungen, sowie für “faktische Stornierungen”. Eine “faktische Stornierung” liegt vor, wenn der Kunde durch sein Verhalten eine Durchführung des gebuchten Auftrags unmöglich macht. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich: Adresse oder Wohnung nicht auffindbar aufgrund falscher Namens- oder Adressangaben, falscher Name an der Klingel oder Haustür, Kunde bei Auftragsbeginn nicht anwesend und nicht zu erreichen, Zugang zum Objekt der gebuchten Reinigung nicht ermöglicht. Eine faktische Stornierung wird, wie eine Stornierung der Buchung zum Zeitpunkt der Ausführung behandelt.
3. Eine Stornierung ist nur über die von uns gestellten QR-Sticker möglich.

§9 Absage von Einsatzterminen und Stellvertretung

1. Der Auftragnehmer garantiert keine Vertretung bei Abwesenheit eines Mitarbeiters, ist aber bemüht, eine Vertretung zu organisieren. Wenn es dem Auftragnehmer möglich ist, eine Ersatzperson zu stellen, ist der Auftraggeber verpflichtet, davon Gebrauch zu machen. Möchte er dies nicht, so ist er verpflichtet, den abgesagten Termin mit einer Stornogebühr zu belegen. Zur Höhe der Stornogebühr siehe §8).

2. Ist der Auftraggeber 15 Minuten nach Ankunft der Reinigungskräfte nicht anzutreffen oder ist die Reinigungsstelle nicht geöffnet, werden ihm die Gesamtkosten des jeweiligen Termins in Rechnung gestellt.

§10. Personal

1. Es wird vereinbart, dass immer derselbe Mitarbeiter die Reinigungsarbeiten durchführt. Während des Betriebsurlaubs oder im Krankheitsfall kann es zu Änderungen oder Abwesenheiten kommen. Der Kunde wird so schnell wie möglich darüber informiert.1. Es wird vereinbart, dass immer derselbe Mitarbeiter die Reinigungsarbeiten durchführt. Während des Betriebsurlaubs oder im Krankheitsfall kann es zu Änderungen oder Abwesenheiten kommen. Der Kunde wird so schnell wie möglich darüber informiert.

2. Das Unternehmen garantiert, dass alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet und versichert sind (Unfall und Haftpflicht). Spy Clean garantiert keine Vertretung im Falle der Abwesenheit eines Mitarbeiters, wird aber immer versuchen, eine Vertretung zu organisieren, wenn dies gewünscht wird.

3. Wenn es betriebliche Gründe gibt, behält sich Spy Clean das Recht vor, Mitarbeiter entsprechend ihrer Erfahrung auszutauschen. Die Änderung der Zeit für einen Termin wird in Absprache mit dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen organisiert. Wenn der Kunde die Anzahl der Stunden oder den Rhythmus der Reinigung ändern möchte, ist nicht garantiert, dass der Preis und das Personal gleichbleiben.

§11 Verbot der Abwerbung von Mitarbeitern

Die Abwerbung oder zusätzliche stundenweise Beschäftigung von Mitarbeitern von Spy Clean ist unzulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie 6 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, keinen Versuch zu unternehmen, einen Mitarbeiter Spy Clean, der bei ihm eingesetzt ist oder war, abzuwerben oder anderweitig zu beschäftigen, weder direkt noch indirekt über Dritte. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er diese Klausel als gültigen Bestandteil des Vertrages akzeptiert und der Verstoß gegen diese Bestimmung zum Schadensersatz verpflichtet.

§12 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien sind zur Verschwiegenheit über alle Vorgänge verpflichtet.

§13. Datenspeicherung

Please note that business-relevant data, insofar as they arise within the framework of the Federal Data Protection Act (Section 26 BDSG), are stored and managed by the IT department.

§14. Datenschutz

Spy Clean erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf unserer Website unter dem folgenden Link abgerufen und ausgedruckt werden: https://spyclean.de/datenschutz/

§15. Kündigung der Reinigungsleistung
Es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Diese muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen. Eine Stornierung während der Kündigungsfrist ist nicht möglich.

§16. Gerichtsstand, Rechts- und Schlussabstimmung

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Spy Clean; Spy Clean ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Soweit diese AGB-Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

§2 Art, Umfang und Dauer des Auftrags für die Dienstleistung.

1. Vereinbarungen gelten als verbindlich, wenn der Auftraggeber einen vom Auftragnehmer unterzeichneten Vertrag/ Auftrag oder ein vom Auftragnehmer unterzeichnetes Angebot schriftlich bestätigt. Die Leistungen sind, wie im Angebot/ Auftrag vereinbart, zu erbringen. Änderungen des Auftrags oder Erweiterungen sind nur gültig, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich erfolgen.

2. Leistungen: Sie umfassen die Hausreinigung, bei Bedarf auch die Fensterreinigung und die Wäsche. Die Leistungen sind für Privathaushalte bestimmt. Sie werden auf die Bedürfnisse des jeweiligen Kunden abgestimmt.

3. Material und Arbeitsgeräte werden in der Regel vom Auftraggeber gestellt, es können aber auch andere Vereinbarungen getroffen werden. Bucht der Auftraggeber das Reinigen, Wäschewaschen oder Bügeln von Kleidung, so hat er die erforderlichen Gegenstände und Mittel, d. h. Reinigungsmittel, Waschmaschine und Waschmittel, Bügeleisen und Bügelbrett, bereitzustellen. Er hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Gegenstände bei Dienstbeginn zur Verfügung stehen.

4. Spy Clean garantiert einen ununterbrochenen Reinigungsdienst. In der Regel reinigen dieselben Mitarbeiter ein Objekt am selben Tag und zur selben Zeit.

5. Arbeitszeit: Die Arbeitszeit wird individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Während der Betriebsferien oder im Krankheitsfall kann der Dienst ausfallen. An gesetzlichen Feiertagen findet kein Dienst statt.

§3 Abnahme und Gewährleistung

1.Die Reinigungsleistungen von Spy Clean gelten bei wiederkehrenden Leistungen als erfüllt und auftragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich Beanstandungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen genau beschrieben und die Mängel mit Fotos dokumentiert werden. Bei rechtzeitig gemeldeten Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein, kann in Abstimmung mit dem Kunden eine Reduzierung der Rechnung erfolgen. Die Höhe der Reduzierung wird anhand des geschätzten Zeitaufwands zur Behebung der auf den Fotos dokumentierten Mängel berechnet. Bereiche ohne Fotodokumentation gelten als ordnungsgemäß gereinigt und werden voll berechnet.

2.Bei einmaligen Reinigungsleistungen (z.B. Endreinigung) erfolgt die Abnahme unmittelbar nach Fertigstellung und Mitteilung durch Spy Clean. Reagiert der Auftraggeber nicht auf die Aufforderung zur Abnahme, gelten die Reinigungsleistungen als vertragsgemäß abgenommen.

3. Es wird keine Haftung für Mängel und Schäden übernommen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber Spy Clean wichtige Informationen über Art und Zustand der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht mitgeteilt hat. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit der zu reinigenden Flächen getroffen hat.

4. Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder beseitigt Spy Clean Gebäudereinigung den Mangel trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, so kann der Auftraggeber anstelle der Beseitigung des Mangels Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem unerheblichen Mangel ist der Rücktritt des Kunden ausgeschlossen.

5. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Spy Clean Gebäudereinigung oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verlangt werden. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§4 Preise

Die im Angebot/ Auftrag genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften, der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger öffentlicher Abgaben. Ändern sich diese, so ändern sich auch die Preise entsprechend. Zusätzliche, ergänzende oder besondere Leistungen werden gesondert berechnet.